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Berlin: (hib/STO/MPI) Dem Landtag von Baden-Württemberg obliegt die parlamentarische Kontrolle über den Polizeieinsatz in Stuttgart vom 30. September 2010 im Zusammenhang mit den Auseinandersetzungen um das umstrittene Bahnprojekt ”Stuttgart 21“. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (17/3930) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/3638) hervor. Darin verweist die Regierung zugleich darauf, dass der Landtag einen Untersuchungsausschuss ”Aufarbeitung des Polizeieinsatzes am 30. September 2010 im Stuttgarter Schlossgarten“ eingesetzt hat.
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