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Berlin: (hib/BOB/JOH) Nach dem Willen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen soll die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorlegen, der die gesetzliche Rehabilitierung und Entschädigung der Menschen vorsieht, die nach 1945 in Deutschland aufgrund einer Strafbestimmung gegen homosexuelle Handlungen verurteilt worden sind. In einem Antrag (17/4042) weist die Fraktion darauf hin, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte diese Praxis in einem Urteil als menschenrechtswidrig bezeichnet hatte.
Die Grünen fordern daher, die entsprechenden Urteile aufzuheben und die ihnen zugrunde liegenden Verfahren einzustellen. Vorzusehen sei des Weiteren eine Regelung zur teilweisen Aufhebung von Urteilen, sofern die homosexuellen Handlungen nicht der einzige Grund für die Verurteilung waren. Die Entschädigungen sollten mindestens den Umfang haben, wie sie im Gesetz für die Entschädigung von Strafverfolgungsmaßnahmen für Schäden durch eine ungerechtfertigte strafgerichtliche Verurteilung vorgesehen seien. Mit der Organisation und Auszahlung der Entschädigung solle die von der Regierung angekündete ”Magnus-Hirschfeld-Stiftung“ betraut werden, verlangen die Grünen.
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