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Berlin: (hib/MPI/AH) Die Bundesregierung will die Cannabisanwendung zu medizinischen Zwecken nicht ohne Sondergenehmigung ermöglichen. Aus ihrer Sicht sei die gebotene Sicherheit und Kontrolle des Betäubungsmittelverkehrs beim Eigenanbau von Cannabis nicht gewährleistet, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/3810) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/3554). Insbesondere sei ”keine effektive Kontrolle über den tatsächlichen Umfang des Anbaus und der Lagerbestände sowie über eventuelle Abzweigungen etwa mit dem Ziel der Abgabe an Dritte oder des Handeltreibens mit Dritten möglich“. Zudem sei der Eigenanbau auch nicht zur Sicherstellung der medizinischen Eigenversorgung geeignet.
Der Antwort zufolge haben in den vergangenen fünf Jahren 154 Patienten eine Ausnahmeerlaubnis zum Erwerb von Cannabis zur Anwendung im Rahmen einer medizinisch betreuten und begleiteten Selbsttherapie beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) beantragt. Wie aus der Antwort der Bundesregierung weiter hervorgeht, erhielten 54 Antragsteller eine solche Erlaubnis, 34 davon für den Erwerb von Cannabis-Blüten und 22 für den Erwerb von Cannabis-Extrakt und zwei für beides. Den Erlaubnissen, die auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 19. Mai 2005 zurückgeht, lagen laut Regierung vor allem chronische Schmerzen und schmerzhafte Spastiken bei Multipler Sklerose als ärztliche Diagnosen zugrunde.
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