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Berlin: (hib/ELA/AW) Die Linksfraktion möchten einen Mindestlohn von zehn Euro brutto pro Stunde bis zum 1. Mai 2013 einführen. Dies fordert sie in einem Antrag (17/4038), der am kommenden Donnerstag im Bundestag in erster Lesung beraten wird. Danach soll die Einführungsphase für die Lohnuntergrenze am 1. Mai 2011 beginnen. Der Mindestlohn müsse in jedem Fall gewährleisten, dass eine alleinstehende Person durch eine Vollzeitbeschäftigung ein über dem Existenzminimum liegendes Arbeitsentgelt erhält, heißt es weiter.
Die Modalitäten der Einführung und der Anpassung der Lohnuntergrenze soll die Bundesregierung in Abstimmung mit den Tarifparteien und wissenschaftlichen Experten bestimmen, forder die Linksfraktion und schlägt dazu einen nationalen Mindestlohnrat vor. In Einzelfällen soll es wirtschaftliche Hilfen für Unternehmen in der Einführungsphase geben, heißt es in dem Antrag.
Für den Bereich der tariflichen Mindestlöhne fordert die Linksfraktion unter anderem, dass in den Branchen, in denen es tariflich vereinbarte Mindestentgelte über dem Mindestlohn gibt, diese Tarife als allgemeinverbindlich erklärt werden sollten.
Am 1. Mai 2011 trete die vollständige Arbeitnehmerfreizügigkeit und Dienstleistungsfreiheit für Beschäftigte und Unternehmen aus den 2004 beigetretenen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union in Kraft, heißt es in der Begründung für den Antrag. Damit erhöhten sich auch die Anforderungen an den Schutz grenzüberschreitend tätiger Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Der Wettbewerb zwischen den Regionen und den Unternehmen dürfte nicht auf dem Rücken der Beschäftigten ausgetragen werden, indem er zu einer Abwärtsspirale bei den Arbeits-, Sozial- und Lohnstandards führe, schreibt die Linksfraktion.
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