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Berlin: (hib/MIK/AW) Die Bundesregierung strebt keine höheren Nachtsanierungsgrenzwerte im Flugverkehr als im Schienenverkehr an. Dies geht aus ihrer Antwort (17/4074) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/3592) hervor. Für eine Stärkung des Schienenverkehrs würden auf europäischer Ebene Anforderungen im administrativen und technischen Bereich harmonisiert, heißt es weiter. Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass eine Regelung für den Güterverkehr auf europäischer Ebene auch Aspekte eines verbesserten Lärmschutzes umfassen sollte.
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