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Berlin: (hib/BOB/KT) Der im Strafgesetz geregelte Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte (zumeist Polizisten) soll nach Meinung der Bundesregierung von zwei auf drei Jahre angehoben werden. Dazu hat sie einen Gesetzentwurf (17/4143) vorgelegt. Zur Begründung führt sie an, Polizisten würden immer wieder Opfer von Gewalt. In den letzten Jahren habe es eine Steigerung von mehr als 30 Prozent gegeben. Neu ist auch, dass das Strafgesetzbuch bei Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte ”um andere gefährliche Werkzeuge“, die schwere Verletzungen hervorrufen könnten (etwa ein Baseballschläger), ergänzt wird. Auch Feuerwehrleute und Rettungskräfte sollten in den Kreis der Vollstreckungsbeamte einbezogen werden, um sie so vor gewalttätiger Behinderung und tätlichen Angriffen zu schützen. Die Regierung möchte im Strafgesetzbuch festschreiben, dass künftig auch geregt werden soll, dass nicht nur Fahrzeuge der Polizei oder der Bundeswehr zu schützen seien, sondern auch solche der Feuerwehr, des Katastrophenschutzes oder von Rettungsdienstes. Strafrechtlichen Schutz genössen auch technische Arbeitsmittel, die besonders wertvoll und für der Einsatz von wesentlicher Bedeutung seien.
Wie die Regierung weiter anführt, nehme die Öffentlichkeit Angriffe gegen Polizisten als zunehmendes Problem wahr. Die Hemmschwelle, Gewalt einzusetzen, scheine zu sinken. Angriffe gegen Polizisten ereigneten nicht nur bei Demonstrationen. Die meisten Fälle geschähen bei Festnahmen, Personen- oder Verkehrskontrollen, bei Einsätzen aus Anlass von Ruhestörung oder häusliche Gewalt. Zudem bestünde eine erhebliche Gewaltbereitschaft der Hooligan-Bewegung, welche zu Konfrontationen am Rande von Fußballspielen führt. Widerstand gegen die Polizei erfolge häufig unter Alkoholeinfluss.
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