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Berlin: (hib/STO/KT) Der Einsatz deutscher Polizeikräfte auf ausländischem Staatsgebiet als auch der Einsatz ausländischer Polizeibeamter in Deutschland ist nach Angaben der Bundesregierung ”gängige Praxis und hat sich bewährt“. Dabei seien die Polizeikräfte regelmäßig auch mit exekutiven Befugnissen ausgestattet, schreibt die Regierung in ihrer Antwort (17/4013) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/3731) zum ”Vorgehen der Polizei gegen Castor-Proteste“. Artikel 24 des von Belgien, Deutschland, Frankreich, Luxemburg, den Niederlande, Österreich und Spanien 2005 unterzeichneten ”Prümer Vertrags“ über die Vertiefung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit sehe vor, dass ”Beamte einer anderen Vertragspartei mit der Wahrnehmung hoheitlicher Befugnisse in dem Gebietsstaat betraut werden können“.
Wie die Regierung mit Blick auf den Castor-Transport Anfang November weiter berichtet, waren zwei französische Polizisten, die im Rahmen eines Austausches zur Bundespolizei entsandt wurden, vom 4. bis 9. November im ”bahnpolizeilichen Einsatzraum Lüneburg-Dannenberg“ anwesend. Ein französischer Polizist habe sich in der Befehlsstelle der Bundespolizei des Einsatzabschnittes an der Strecke zwischen Lüneburg und Dannenberg befunden und Unform getragen – ohne Bewaffnung und besondere Ausstattung. Der zweite französische Polizist habe eine Beweissicherungs- und Festnahmehundertschaft der Bundespolizei im Raum Lüneburg-Dannenberg begleitet. Auch er habe Uniform getragen und zusätzlich Schutzhelm, Körperschutzausstattung, Pistole und Schlagstock sowie Handschuhe mit Protektoren mitgeführt.
Vom 4. bis 8. November versah den Angaben zufolge ein französischer Verbindungsbeamter der französischen Botschaft seinen Dienst bei der Gesamteinsatzleitung in Lüneburg. Seine Tätigkeit habe sich ausschließlich auf den Informationsaustausch mit der französischen Gesamteinsatzleitung in Metz beschränkt. Auf französischem Hoheitsgebiet sei der Transportzug von französischen Polizisten mit französischer Standardausrüstung begleitet worden. Wie aus der Antwort hervorgeht, befanden sich beim Grenzübertritt am 6. November um 13.54 Uhr circa 80 französische Kräfte auf dem Zug, die ihn in Kehl – dem ersten Bahnhof auf deutscher Seite – verlassen haben und um 17.30 Uhr nach Frankreich zurückgekehrt sind.
”Im Rahmen des diesjährigen Nukleartransportes nach Gorleben sind Angehörige des aktuellen Ratsanwärterlehrganges in unterschiedlichen Positionen eingesetzt worden“, heißt es in der Vorlage weiter. An diesem Lehrgang nehmen laut Bundesregierung auch ein Angehöriger der türkischen Polizei und ein Angehöriger der russischen Grenzpolizei teil. Die beiden ausländischen Polizisten seien vom 4. bis 9. November im Einsatzraum Lüneburg-Dannenberg anwesend gewesen und hätten ausschließlich verschiedene Befehlsstellen und Führungsstäbe besucht. Der Antwort zufolge besuchten zudem drei Polizisten der ”Koninklijke Marechaussee“ (Niederlande) vom 5. bis 7. November die Gesamteinsatzleitung in Lüneburg.
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