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Berlin: (hib/AW/KT) Die Bundesregierung hält die freiwillige Selbstbeschränkung zur Vermeidung von militärischem Fluglärm im Luftraum über dem östlichen und nordöstlichen Teils des Saarlandes sowie der Westpfalz für ausreichend. Dies teilt sie in ihrer Antwort (17/3933) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/3585) mit. Der militärische Übungsflugbetrieb in dieser Region unterliege der besonderen Beobachtung durch das Verteidigungsministerium, um den Fluglärm auf das zwingend notwendige Maß zu beschränken. Allerdings könne es zum Erhalt der Einsatzbereitschaft der Luftwaffe oder der amerikanischen Streitkräfte erforderlich sein, von dieser freiwilligen Selbstbeschränkung abzuweichen. Diese werde jedoch nur nach Einzelfallprüfung und Genehmigung und ”nur in dem unbedingt notwendigen Umfang erfolgen“.
Nach Angaben der Regierung können in diesem Luftraum von Januar bis April und von Oktober bis Dezember militärische Übungsflüge Montags bis Donnerstags zwischen 8.00 und 23.30 Uhr und Freitags von 8.00 bis 17.00 Uhr absolviert werden. Von Mai bis September seien die Zeiten Montags bis Donnerstags von 8.00 bis 21.00 Uhr und Freitags von 8.00 bis 17.00 Uhr beschränkt worden. Für Militärflugzeuge gelte eine Höchstgeschwindigkeit von 0,9 Mach (Schallgeschwindigkeit) in einer Flughöhe von 3.000 bis 11.000 Metern.
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