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Berlin: (hib/HLE/KT) Eine energiesteuerliche Begünstigung von Fernwärme soll es nicht geben. Der Finanzausschuss lehnte am Mittwoch mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP einen von den Oppositionsfraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen gemeinsam gestellten Änderungsantrag zu dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und Stromsteuergesetzes (17/3055 17/3307) ab. Die beiden Oppositionsfraktionen hatten darauf hingewiesen, dass die energiesteuerliche Begünstigung der Fernwärme im Haushaltsbegleitgesetz zunächst vorgesehen gewesen, aber überraschend wieder herausgestrichen worden sei. Ersatzweise solle die Begünstigung jetzt in das Änderungsgesetz aufgenommen werden. Die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen begründeten ihren Antrag mit dem wesentlichen Beitrag der Fernwärme zur Erfüllung der Klima- und Umweltziele Deutschlands. Die SPD-Fraktion wies darauf hin, dass bundesweit vier Millionen Haushalte und allein in Berlin 600.000 Haushalte Fernwärme beziehen würden. CDU/CSU- und FDP-Fraktion verwiesen unter anderem auf Abgrenzungsprobleme zur Kraft-Wärme-Kopplung und lehnten den Änderungsantrag ab.
Streit zwischen Koalition und Opposition gab es wegen der in dem schließlich mit Mehrheit der Koalition gegen die Opposition beschlossenen Gesetzentwurf vorgesehenen Verbesserungen für Landwirte beim steuerlich begünstigten Agrardiesel. Damit soll der forst- und landwirtschaftliche Sektor vor dem Hintergrund der weithin ungleichen Besteuerung von Agrardiesel im EU-Vergleich entlastet werden. Die CDU/CSU-Fraktion bezeichnete die Regelung als Vertrauensschutz für die Landwirtschaft. Die FDP-Fraktion erinnerte daran, dass mit der Mineralölsteuer ursprünglich Verkehrsinfrastrukturmaßnahmen finanziert werden sollten. Landwirtschaftliche Fahrzeuge würden diese Strukturen jedoch wenig nutzen.
Die SPD-Fraktion kritisierte dagegen, die Agrardiesel-Regelung habe nichts mit Vertrauensschutz zu tun. Es werde eine ursprünglich befristete Maßnahme verlängert. Auch die Linksfraktion kritisierte, dass eine als Ausnahme gedachte Regelung jetzt verstetigt werde. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erklärte, mit der Agrardieselbesteuerung habe man ursprünglich den Milchbauern helfen wollen. Tatsächlich komme die Maßnahme den Getreidebauern zugute. In einem von der Koalitionsmehrheit abgelehnten Änderungsantrag hatte die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen darauf hingewiesen, dass die Vergünstigung beim Agrardiesel zu Lasten des Küstenschutzes gehe.
Auf Antrag von CDU/CSU und FDP nahm der Finanzausschuss eine Reihe von Änderungen an dem Gesetzentwurf vor. So ist eine Steuerbefreiung besonders stromintensiver Herstellverfahren in Industriegase-Produktionsanlagen vorgesehen, weil sonst eine Abwanderung von Neuinvestitionen in das grenznahe Ausland befürchtet wird. Auch Deponie- und Klärgas wird von der Steuer befreit. Das sei ”umweltpolitisch sinnvoll, weil beide Gase das energiereiche, aber klimaschädliche Methan enthalten“, argumentiert die Koalition in ihrem Änderungsantrag.
Die ursprünglich geplante Steuerbefreiung für Stromlieferungen von Land an im Hafen liegende Schiffe kommt wegen Widerstands der EU-Kommission nicht zustande. Es ist jetzt eine Steuerreduzierung vorgesehen. Die Maßnahme dient der Luftreinhaltung, weil Schiffe im Hafen bei Bezug des Stroms von Land die Energie nicht über die Dieselgeneratoren erzeugen müssen.
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