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Berlin: (hib/STO/MIK) Der ”Umgang mit der NS-Vergangenheit“ ist Thema einer Großen Anfrage der Fraktion Die Linke (17/4126). Darin erkundigen sich die Abgeordneten unter anderem danach, von wie vielen ”NS-belasteten Personen“ – NSDAP-Mitglieder, Angehörige von SA, SS und Gestapo sowie an NS-Verbrechen beteiligte Personen – in Institutionen des Bundes seit 1949 die Bundesregierung insgesamt ausgeht. Auch wollen sie wissen, in welchen Bundesministerien ab 1949 ”besonders viele Personen mit NS-Belastungen beschäftigt“ waren und ob es ab 1949 Überprüfungen von Bewerbern für den öffentlichen Dienst ”bezüglich einer möglichen NS-belasteten Vergangenheit“ gab.
Ferner fragen sie danach, wie viele Minister und Kanzler der Bundesregierungen seit 1949 nach Erkenntnissen der Bundesregierung Mitglieder der NSDAP oder anderer NS-Organisationen wie SA, SS oder Gestapo waren.
Zudem möchten die Abgeordneten wissen, ”wie viele Mitglieder des Deutschen Bundestages zwischen 1949 und 2000“ nach Erkenntnissen der Bundesregierung Mitglieder der genannten NS-Organisationen waren. Außerdem erkundigen sie sich danach, wie viele ”Personen mit NS-Belastungen“ nach 1949 in den Geheimdiensten der Bundesrepublik tätig waren. Auch fragt die Fraktion nach den Kenntnissen der Bundesregierung ”über die Beschäftigung von NS-belasteten Personen in den staatlichen Organen der DDR, wie Regierungen und Ministerien der DDR, Volkskammer, NVA, Polizeien, Geheimdienste der DDR“.
Weiter erkundigen sich die Abgeordneten danach, wie viele Prozesse gegen mutmaßliche NS-Täter nach Erkenntnissen der Bundesregierung gegenwärtig noch in Deutschland laufen und wie viele Strafverfahren gegen mutmaßliche NS-Täter noch in Vorbereitung sind. Darüber hinaus fragen sie, wie viele Amnestien es nach 1949 für NS-Täter gab, wer davon betroffen war und wie viele Personen in den Genuss der jeweiligen Amnestie kamen.
Des Weiteren möchte die Fraktion wissen, welche Anträge auf Entschädigung für erlittenes NS-Unrecht heute noch gestellt werden können und welche Voraussetzungen mögliche Antragsteller erfüllen müssen. Auch fragt sie danach, welche Normen und gesetzlichen Grundlagen, ”die zwischen 1933 und 1945 für die Diskriminierung und Verfolgung ganzer Personengruppen die Grundlage bildeten“, nach 1949 und bis wann in der Bundesrepublik beziehungsweise in der DDR ihre Gültigkeit behielten. Schließlich erkundigen sich die Abgeordneten unter anderem danach, welche NS-Gedenkstätten beziehungsweise Erinnerungsorte seit wann und in welcher Höhe in der Bundesrepublik gefördert werden beziehungsweise in der DDR bis 1990 gefördert wurden.
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