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Berlin: (hib/AW/MIK) Ehemalige Bundeswehrsoldaten erhalten gemäß des Soldatenversorgungsgesetzes von der Bundesanstalt für Arbeit und vom Berufsförderungsdienst der Bundeswehr nur dann Fördergelder für eine Aus- oder Umschulung zum Personenschützer oder für eine andere Tätigkeit im privaten Sicherheitsbereich, wenn diese Schulung mit einer entsprechenden Prüfung vor einer Industrie- und Handelskammer endet. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/4012) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/3614) mit. Das Verteidigungsministerium habe dies mit einem Erlass vom 26. Februar 2010 festgelegt.
Nach Angaben der Regierung hat die Bundeswehr in ihren Auslandseinsätzen keine privaten Dienstleister mit der Wahrnehmung von Sicherungsaufgaben beauftragt. Im Rahmen des Isaf-Einsatzes in Afghanistan nehme die Bundeswehr jedoch die Dienstleistungen privater Firmen zur Bereitstellung von Verpflegung, Lebensmitteln und Küchenpersonal in Anspruch.
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