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Berlin: (hib/ELA/AW) Die nicht aufgebrauchten Mittel aus der Insolvenzgeld-Umlage bei der Bundesagentur für Arbeit sollen auf das nächste Jahr übertragen werden. Dies fordert die SPD-Fraktion in einem Antrag (17/4188), der am heutigen Donnerstag abschließend vom Bundestag beraten wird.
Die Insolvenzgeld-Umlage wird von allen Arbeitgebern unabhängig von Größe, Branche und Ertragslage des Betriebes entrichtet. Die finanziellen Mittel werden von der Bundesagentur für Arbeit vereinnahmt und von dieser im Leistungsfall an die betroffenen Arbeitnehmer ausgezahlt. Arbeitnehmer haben Anspruch auf Insolvenzgeld, wenn sie bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen ihres Arbeitgebers für die vorausgehenden drei Monate des Arbeitsverhältnisses noch Ansprüche auf Arbeitsentgelt haben.
Dank der unerwartet guten konjunkturellen Entwicklung werde die für das Jahr 2010 erhobene Insolvenzgeldumlage nicht vollständig benötigt, schreibt die SPD-Fraktion. Es sei zu erwarten, dass am Jahresende ein Betrag von rund 1,117 Milliarden Euro nicht verausgabt sein wird. Das am 5. März 2010 beschlossene Sozialversicherungs-Stabilisierungsgesetz regele für das Haushaltsjahr 2010, dass das steuerfinanzierte Darlehen an die Bundesagentur für Arbeit am Jahresende in einen Zuschuss umgewandelt wird, heißt es weiter. Die tatsächliche Zuschusshöhe ergebe sich aus dem am Jahresende noch nicht zurückgezahlten Darlehensrest. Er falle aufgrund der nicht verausgabten Einnahmen aus der Insolvenzgeldumlage um 1,117 Milliarden Euro niedriger aus und senke die Ausgaben des Bundes und damit den Finanzierungsbedarf aus Steuermitteln. Im Ergebnis bedeute dies, heißt es in dem Antrag, dass die von den Arbeitgebern aufgebrachten Finanzmittel im allgemeinen Bundeshaushalt vereinnahmt würden und für Insolvenzfälle in 2011 nicht mehr zur Verfügung stünden. Das sei das Gegenteil von einer Politik, die sich zum Ziel setzt, Arbeitnehmer und Arbeitgeber von Sozialversicherungsbeiträgen zu entlasten, begründen die Parlamentarier ihre Initiative.
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