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Berlin: (hib/ELA/AW) Im Beitrittsgebiet geschiedene Ehegatten sollen eine bessere Versorgung bekommen. Dies fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einem Antrag (17/4195), der am heutigen Donnerstag im vereinfachten Verfahren an den zuständigen Ausschuss überwiesen werden soll.
In den alten Ländern würden an geschiedene Ehegatten Geschiedenenhinter-bliebenenrenten geleistet, wenn die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt seien, die Ehe mit dem Verstorbenen vor dem 1. Juli 1977 geschieden wurde und der geschiedene Ehegatte unterhaltsberechtigt war, begründen die Parlamentarier ihren Antrag. Sei die Ehe nach dem 30. Juni 1977 geschieden worden, finde grundsätzlich ein öffentlich-rechtlicher Versorgungsausgleich der während der Ehezeit erworbenen Renten- und anderen Anwartschaften statt. Für die bis zum 31. Dezember 1991 im Beitrittsgebiet geschiedenen Ehegatten sähen die derzeit geltenden gesetzlichen Regelungen weder eine Hinterbliebenenrente noch Leistungen aus einem Versorgungsausgleich vor, der im Beitrittsgebiet erst zum 1. Januar 1992 eingeführt worden sei. Dies folge aus dem bis zum 31. Dezember 1991 geltenden Rentenrecht der DDR, heißt es weiter. Daraus entstünden erhebliche soziale Härten insbesondere bei älteren geschiedenen Frauen, die in der DDR ihr Leben – wie viele Frauen in den alten Ländern auch – vorrangig der Familie und der Erziehung der Kinder gewidmet haben, schreiben die Parlamentarier. Die betreffenden Personen verfügten regelmäßig über eine nur sehr geringe eigene Altersrente oder hätten gar keinen Anspruch auf eine Altersrente.
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