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Berlin: (hib/MIK/AW) In den Jahren 2005 bis 2010 sind insgesamt 34 Bußgeldbescheide gegen Flugverkehrsunternehmen wegen Verstößen gegen die Verpflichtung zu Ausgleichszahlungen an Passagiere wegen Flugausfällen und Verspätungen, wegen Verletzung der Unterstützungs- beziehungsweise Betreibungsverpflichtung und wegen der Verletzung der Informationsverpflichtungen verhängt worden. Dies erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/4114) auf einer Kleinen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/3751) über die Durchsetzung von Fluggastrechten.
Die Bundesregierung sieht in der Verhängung von Bußgeldern ein geeignetes Mittel, um die Einhaltung der Fluggastrechte sicherzustellen, heißt es weiter. Gegebenenfalls könne über die Höhe der verhängten Bußgelder nachgesteuert werden. Die Bundesregierung führe intensive Gespräche mit den Luftfahrtunternehmen, um ein auch von der Wirtschaft akzeptiertes Schlichtungsverfahren zu erreichen. Nur so könne ein Akzeptanz der Schlichtungsvorschläge gewährleistet werden.
Die Fluggastrechteverordnung und die Pauschalreiserichtlinie werde von der EU-Kommission voraussichtlich im Jahre 2012 überarbeitet. Ein Vorschlag dazu soll im ersten Halbjahr 2011 vorgelegt werden, heißt es in der Antwort.
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