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Berlin: (hib/MIK/AW) Die Bundesmittel im Rahmen der Finanzierungsvereinbarungen mit der DB Netz AG werden ”grundsätzlich“ nur für zuwendungsfähige Maßnahmen gewährt. Dies schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/4005) auf einer Kleinen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/3757). Diese würden sämtliche Bestandteile umfassen, die zur Erreichung des mit dem Bedarfsplanvorhaben verbundenen Neu- und Ausbauzieles notwendig sind, heißt es weiter. Deshalb sei es teilweise unerheblich, ob und wann die Eisenbahninfrastrukturunternehmen, die mit Eigenmitteln zu finanzierenden zusätzlichen Maßnahmenteile durchführen würden.
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