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Berlin: (hib/ELA/AH) Die Arbeitsmigration in der Europäischen Union sollte ”sozial gerecht“ reguliert werden. Dies fordert die SPD-Fraktion in einem Antrag (17/4190), der sich auf die Richtlinienvorschläge der Europäischen Kommission über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen im Rahmen einer konzerninternen Entsendung und über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen für eine saisonale Beschäftigung bezieht.
Die Parlamentarier fordern die Regierung auf, alle Branchen ins Arbeitnehmer-Entsendegesetz aufzunehmen, damit Mindestlohntarifverträge für allgemeinverbindlich erklärt werden können. Zudem solle ein allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn eingeführt werden. Im Rahmen der durch die Richtlinien für Drittstaatsangehörige vorgesehenen Möglichkeiten, in Deutschland Arbeit aufzunehmen, seien nach den derzeitigen Richtlinienentwürfen nur Rechts- oder Verwaltungsvorschriften oder allgemeinverbindlich erklärte Tarifverträge bindend, begründet die SPD-Fraktion ihre Forderung. Darüber hinaus soll sich die Bundesregierung für Änderungen der Richtlinienentwürfe dahingehend einsetzen, dass auch regionale Tarifverträge für Drittstaatsangehörige bindend sind.
Die SPD-Fraktion fordert die Regierung auf, sich bei den weiteren Beratungen im Europäischen Rat dafür einzusetzen, dass bei der Richtlinie über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen im Rahmen einer konzerninternen Entsendung unter anderem folgende Punkte berücksichtigt werden: In der Richtlinie müsse der Begriff ”Versetzung“ statt ”Entsendung“ benutzt werden, damit die Zuständigkeit der Betriebsräte der Unternehmen, in die entsandt wird, in vollem Umfang bestehe. Die Weiterentsendung von einem Land in ein anderes müsse entweder abgeschafft oder dahingehend geändert werden, dass die weiterentsandten Arbeitnehmer den Arbeits- und Entlohnungsbedingungen sowie den Quoten des Ziellandes unterliegen, fordert die SPD-Fraktion. Nur durch eine eindeutige Ummeldung in das Zielland könnten die Arbeitsbedingungen effektiv kontrolliert werden.
Desweiteren fordern die Parlamentarier klare Definitionen zahlreicher in der Richtlinie enthaltenen Begriffe wie etwa Führungskräfte, Fachkräfte oder auch des Konzernbegriffs. Leiharbeitskonzerne sollten von der Geltung der Richtlinie ausgenommen werden, ”um die ohnehin schon problematischen Verhältnisse in der Leiharbeitsbranche nicht noch weiter zu verschlechtern“, heißt es weiter.
Bezüglich der Saisonarbeit fordert die SPD-Fraktion unter anderem eine klare Definition, welche Branchen unter Saisonarbeit fallen. Es sei notwendig, dass in der EU-Richtlinie eine Begrenzung auf die bisherigen Branchen durchgesetzt werde – ”und nicht erst auf nationaler Ebene“, heißt es weiter. Zudem müsse es exakte Regelungen zur Verpflegung, zu Fahrt- und Visa-Kosten geben, ”die die Saisonarbeitnehmer nachprüfen und sich damit vor Missbrauch schützen können“, schreiben die Parlamentarier.
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