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Berlin: (hib/MIK/MPI) Das Zentrale Fahrzeugregister des Kraftfahrt-Bundesamtes soll von den Zentralen Leitstellen für Brandschutz, Katastrophenschutz und Rettungsdienst genutzt werden können. Dadurch solle die Rettung von verletzten Autoinsassen durch die Feuerwehren beschleunigt werden, heißt es in einem Gesetzentwurf (17/4144), den die Bundesregierung zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer Gesetze vorgelegt hat. Zudem sollen mit dem Entwurf unter anderem die Meldepflichten bei einem Fahrzeugverkauf konkretisiert und das Kraftfahrsachverständigengesetz ergänzt werden.
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