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Berlin: (hib/JOH/MPI) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen will bei der geplanten Überarbeitung der OECD-Leitsätze einen stärkeren Bezug zu den Menschenrechten erreichen. In einem Antrag (17/4196) fordert sie, dass menschenrechtliche Ver-pflichtungen von Unternehmen nicht mehr wie bisher im Grundsatzkapitel erwähnt, sondern in einem eigenen Kapitel konkretisiert werden sollen. Dies solle für alle Geschäftstätig-keiten von Unternehmen, auch für Lieferbeziehungen, gelten. Zudem wollen die Abgeordneten einen Sanktionsmechanismus in den Leitsätzen verankern.
In der Begründung heißt es, trotz weit reichender Neuerungen seien in den vergangenen zehn Jahren ”gravierende Schwächen“ bei der Umsetzung der 1976 verabschiedeten Leitsätze deutlich geworden. Der im Mai von der OECD (Organisation für wirt-schaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung) gefasste Be-schluss, die Leitsätze zu überarbeiten, bietet nun nach Ansicht der Grünen-Fraktion die Chance, bestehende Schwächen zu beheben und die Leitsätze zu einem ”wirksameren Instrument der globalen Unternehmensverantwortung auszugestalten“. Angesichts der eingeschränkten Effektivität freiwilliger Selbst-verpflichtungen von Unternehmen halten die Abgeordneten die Entwicklung verbindlicher Regelungen zur menschenrechtlichen Unternehmensverantwortung für notwendig.
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