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Berlin: (hib/AH/JOH) Die Chemikalien-Ozonschicht-verordnung und die Chemikalien-Straf- und Bußgeldverordnung werden an das novellierte EU-Recht angepasst. Das geht aus einer Verordnung der Bundesregierung (17/4142) hervor. Darin geht es um Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen. Außerdem werden einige nationale Regelungen gestrichen, die in das geltende EU-Recht aufgenommen wurden. Neu aufgenommen wurde eine Regelung zur Anerkennung von Sachkundenachweisen nach der Chemikalien-Klimaschutz-verordnung.
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