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Berlin: (hib/HLE) Unternehmen, die zollrechtliche Vereinfachungen im Zusammenhang mit Sicherheitsüber-prüfungen erhalten wollen, müssen ihre Beschäftigten anhand der sogenannten EU-Terrorlisten überprüfen. Diese Überprü-fungen würden sowohl den rechtsstaatlichen Anforderungen als auch dem Gebot der Verhältnismäßigkeit entsprechen, heißt es in der Antwort der Bundesregierung (17/4136) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion. Die Fraktion hatte auf Bedenken des Bundesbeauftragten für den Datenschutz gegen diese Praxis hingewiesen.
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