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Berlin: (hib/HLE) Staatliche Preisvorgaben bei Telefongebühren etwa nach dem Vorbild der EU-Kostenobergrenzen beim ”Roaming“ sind bei Inlandsgesprächen nicht vorgesehen. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/3197) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/2996) schreibt, bedeuten staatliche Preisvorgaben einen erheblichen Eingriff in den Wettbewerb. Für rein nationale Verbindungen innerhalb Deutschlands und Verbindungen von Deutschland aus ins Ausland finde die EU-Roaming-Verordnung keine Anwendung. Bei diesen Verbindungen könnten sich die Nutzer in aller Regel vorab über die Kosten informieren. Der Grund für eine Preisregulierung wie durch die EU-Roaming-Verordnung liege demgegenüber darin, ”dass Nutzer bei Auslandsaufenthalten in der Regel weniger die Möglichkeit haben, sich über die Preise zu informieren“. Dies habe dazu geführt, dass Nutzer nach dem Urlaub teilweise unerwartet hohe Mobilfunkrechnungen erhalten hätten, schreibt die Bundesregierung.
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