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Berlin: (hib/MPI/) Die Bundesregierung will lesbischen Paare in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft vorerst keinen Anspruch auf Finanzierung von Kinderwunschbehandlungen aus der gesetzlichen Krankenversicherung einräumen. ”Eine Neuregelung der Finanzierung von Maßnahmen der künstlichen Befruchtung ist derzeit nicht vorgesehen“, schreibt die Regierung in ihrer Antwort (17/4297) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/4077). Der Gesetzgeber könne zwar auch nichtehelichen Lebensgemeinschaften einen solchen Anspruch ermöglichen, er sei ”jedoch verfassungsrechtlich nicht dazu verpflichtet“.
Weiter heißt es in der Antwort, die Bundesregierung schließe sich der bisherigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes (BFH) an, wonach die Aufwendungen für eine künstliche Befruchtung, die einem Ehepaar zu einem gemeinsamen Kind verhelfen soll, die Merkmale einer Heilbehandlung und somit steuerlich zu berücksichtigende Krankheitskosten darstellen. Anders beurteilt würden bisher Aufwendungen im Rahmen einer so genannten heterologen Insemination, bei der eine Befruchtung von Eizellen mit Fremdsamen erfolgt. Bei diesen Aufwendungen handele es sich nicht um die Kosten therapeutischer Maßnahmen im Sinne der Rechtsprechung des BFH, schreibt die Bundesregierung.
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