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Berlin: (hib/EIS/AW) Die Bundesregierung legt einen Entwurf (17/4231) zur Änderung des Arzneimittelgesetzes vor. Darin trägt die Regierung einem Beschwerdeverfahren zum Fernabsatz von Tierarzneimitteln seitens der EU-Kommission sowie einem Urteil des Bundesgerichtshofes zum Versandhandel mit Tierarzneimitteln Rechnung. Weiter wurde eine Klarstellung für Humanarzneimittel über Mittel für neuartige Therapien festgeschrieben, für die ebenfalls die Kostenvorschriften des Arzneimittelgesetzes gelten sollen. Ferner wurden redaktionelle Anpassungen aufgrund der Ablösung und Änderung einzelner EU-Verordnungen vorgenommen.
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