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Berlin: (hib/ELA/AW) Neben der Bundesregierung sowie den staatlichen Kontroll- und Strafverfolgungsbehörden stehen auch Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände, Kirchen und ihre Einrichtungen, Betriebsräte und Mitarbeitervertretungen sowie die in der Pflege tätigen Unternehmen und die dort beschäftigten Arbeitnehmer in der Verantwortung, den neuen Mindestlohn in der Pflegebranche umzusetzen. Dies schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/4133) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/3590).
Ende 2007 – aus dieser Zeit stammen die letzten veröffentlichten Zahlen der Pflegestatistik nach Sozialgesetzbuch – gab es laut Regierung im ambulanten Bereich 11.529 zugelassene Pflegedienste, von denen 6.903 in privater, 4.435 in freigemeinnütziger und 191 in öffentlicher Trägerschaft waren. Von den 11.029 zugelassenen Pflegeheimen waren 4.322 in privater, 6.072 in freigemeinnütziger und 635 in öffentlicher Trägerschaft. Die Betriebsgröße streut laut Antwort nach der Zahl der betreuten Pflegebedürftigen sehr stark. Von den Pflegediensten betreuen 36,5 Prozent durchschnittlich bis zu 25 Pflegebedürftige, 33,2 Prozent zwischen 26 und 50 Pflegebedürftige und 30,3 Prozent mehr als50 Pflegebedürftige. In 25,9 Prozent der Pflegeheime hätten bis zu 30 Pflegebedürftige, in 27,4 Prozent zwischen 31 und 60 Pflegebedürftige, in 28,6 Prozent zwischen 61 und 100 Pflegebedürftige und in 18 Prozent mehr als 100 Pflegebedürftige gelebt, heißt es in der Antwort weiter.
Bei den Pflegediensten waren laut Regierung Ende 2007 26,4 Prozent der Beschäftigten vollzeitbeschäftigt, 48,4 Prozent teilzeitbeschäftigt und 22,5 Prozent geringfügig beschäftigt. Bei den übrigen habe es sich um Praktikanten, Auszubildende, Schüler, Zivildienstleistende und Helfer im freiwilligen sozialen Jahr gehandelt, heißt es weiter. In den Pflegeheimen seien Ende 2007 35,4 Prozent der Beschäftigten vollzeitbeschäftigt, 47 Prozent teilzeitbeschäftigt und 10,2 Prozent geringfügig beschäftigt gewesen. Bei den übrigen habe es sich wiederum um Praktikanten, Auszubildende, Schüler, Zivildienstleistende und Helfer im freiwilligen sozialen Jahr gehandelt, schreibt die Bundesregierung.
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