Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > Januar 2011
Berlin: (hib/BOB/AW) Ein im Allgemeinen Gleichstellungs-gesetz verankerter Paragraf, der auf das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) hinweist, macht aus Sicht der Bundesregierung durchaus Sinn: Das BetrVG regelt unter anderem, dass der Betriebsrat oder eine im Betrieb vertretende Gewerkschaft bei groben Verstößen des Arbeitgebers gegen seine Verpflichtungen aus dem Gesetz beim Arbeitsgericht beantragen kann. Wie sie in ihrer Antwort (17/4256) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion (17/4003) weiter ausführt, ist für die öffentliche Verwaltungen und die Gerichte eine solche Regelung nicht erforderlich, weil hier der Staat selbst auf dem Wege der Dienstaufsicht und notfalls durch disziplinarrechtliche Maßnahmen sicherstellen kann, dass den gesetzlichen Bestimmungen Genüge getan wird.
Auch unterwegs aktuell informiert mit der kostenlosen App "Deutscher Bundestag" und unter m.bundestag.de.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Jörg Biallas
Redaktion: Dr. Bernard Bode, Alexander Heinrich, Claudia Heine, Michael Klein, Claus Peter Kosfeld, Hans Krump, Hans-Jürgen Leersch, Annette Sach, Helmut Stoltenberg, Alexander Weinlein