Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > Januar 2011
Berlin: (hib/STO) Die Bundesregierung hält Pfefferspray ”unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen und der Anwendungshinweise für ein geeignetes polizeiliches Einsatzmittel“. Pfefferspray werde nur eingesetzt, wenn mildere Zwangsmaßnahmen zur Durchsetzung polizeilicher Verfügungen keinen Erfolg versprechen, schreibt die Regierung in ihrer Antwort (17/4163) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/3942). Auch werde der Einsatz von Pfefferspray vorher angedroht.
”Personen, die den Einsatz von Zwangsmitteln gegen sich vermeiden wollen, haben zu jeder Zeit die Möglichkeit, den Anordnungen der Polizeikräfte Folge zu leisten und den Wirkbereich von Reizstoffen zu verlassen“, heißt es in der Vorlage weiter. Darin verweist die Regierung zudem darauf, dass ”Todesfälle oder schwere und dauerhafte Gesundheitsschäden aufgrund eines polizeilichen Einsatzes von Pfefferspray durch die Polizeien des Bundes“ nicht bekannt seien.
Auch unterwegs aktuell informiert mit der kostenlosen App "Deutscher Bundestag" und unter m.bundestag.de.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Jörg Biallas
Redaktion: Dr. Bernard Bode, Alexander Heinrich, Claudia Heine, Michael Klein, Claus Peter Kosfeld, Hans Krump, Hans-Jürgen Leersch, Annette Sach, Helmut Stoltenberg, Alexander Weinlein