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Berlin: (hib/MIK) Einer überplanmäßigen Ausgabe bis zur Höhe von 4 Millionen Euro für Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz auf Grund des Gesetzes über die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten hat der Bundesfinanzminister laut einer Unterrichtung durch die Bundesregierung (18/4384) zugestimmt. Der voraussichtliche Mehrbedarf sei auf eine höhe Zahl von Leistungsempfängern zurückzuführen.
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