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Berlin: (hib/EIS/AH) Die Bundesregierung legt einen Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) vor (17/4381). Besonders für den Export von Lebensmitteln tierischer Herkunft und Futtermitteln spielt die Überprüfung der Systeme der amtlichen Überwachung und einzelner Betriebe durch Drittstaaten eine besondere Bedeutung. Die Vorbereitung, Begleitung und Nachbereitung solcher Überprüfungen für den Handel mit Drittstaaten erfordert fachkundiges BVL-Personal. Hierfür will die Regierung das BVL-Gesetz entsprechend anpassen.
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