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Berlin: (hib/MIK/AH) Einer überplanmäßigen Ausgabe bis zur Höhe von 27 Millionen Euro für den Kinderzuschlag für Anspruchsberechtige nach Paragraf 6a des Bundeskindergeldgesetzes hat der Bundesfinanzminister zugestimmt. Das geht aus einer Unterrichtung durch die Bundesregierung (17/4388) hervor. Die höheren Ausgaben vom Kinderzuschlag würden sich aus einer erhöhten Zahl von Anspruchsberechtigen ergeben, heißt es weiter.
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