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Berlin: (hib/STO/MPI) Die Bundesregierung teilt die Auffassung des Bundesrates, dass Fragen des Konzerndatenschutzes im Rahmen der Reform der EG-Datenschutzrichtlinie zu beraten sind. Dabei bedürfe ”insbesondere die Frage, welche Arten von Unternehmenszusammenschlüssen erfasst werden sollen, weiterer vertiefter Untersuchungen“, schreibt die Bundesregierung in ihrer Gegenäußerung zu einer Stellungnahme des Bundesrates zum Regierungsentwurf eines ”Gesetzes zur Regelung des Beschäftigtendatenschutzes“ (17/4230). In der Stellungnahme hatte der Bundesrat die Bundesregierung unter anderem aufgefordert, ”die Fragen des Konzerndatenschutzes bei den auf EU-Ebene anstehenden Verhandlungen zu einer Reform der EG-Datenschutzrichtlinie einzubringen“.
Mit dem Gesetzentwurf sollen laut Regierung die ”seit Jahrzehnten diskutierte Schaffung umfassender gesetzlicher Regelungen für den Arbeitnehmerdatenschutz verwirklicht“ werden. Die Regelungen sollen der Vorlage zufolge klarstellen, dass nur solche Daten erhoben, verarbeitet und genutzt werden dürfen, die für das Beschäftigungsverhältnis erforderlich sind. ”Mit den Neuregelungen werden Beschäftigte an ihrem Arbeitsplatz zudem wirksam vor Bespitzelungen geschützt; gleichzeitig werden den Arbeitgebern verlässliche Grundlagen für die Durchsetzung von Compliance-Anforderungen und für den Kampf gegen Korruption an die Hand gegeben“, heißt es in dem Entwurf weiter.
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