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Berlin: (hib/AH/KT) In großer Geschlossenheit begann der Umweltausschuss das neue Jahr. Auf Vorschlag der Ausschussvorsitzen Eva Bülling-Schröter (Die Linke) einigten sich die Abgeordneten auf eine Empfehlung an den Haushaltsausschuss zum Thema ”Klimakompensation der Dienstreisen des Deutschen Bundestages und der Bundesregierung“. Der Ausschuss spricht sich dafür aus, dass für diese Kompensation schnellstmöglich Mittel für hochwertige und UN-zertifizierte Klimaschutzprojekte in Entwicklungsländern freigegeben werden. Auf Wunsch der FDP-Fraktion wurde hinzugefügt, dass der Ausschuss sich für eine Flugreisen-Kompensation ausspricht, solange der Flugverkehr nicht im Emissionshandel verankert ist. Der gesamte Vorschlag wurde einstimmig angenommen.
Auch über den zweiten Debattenpunkt war man weitgehend einer Meinung. Es ging um die Verordnung zur Anpassung nationaler Vorschriften an EU-Recht für Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen, sowie zur Anpassung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung an Änderungen der Gefahrstoffverordnung (17/4142). Die Union zeigte sich zufrieden, dass schärfere Rechtsvorschriften, die im deutschen Recht verankert sind, erhalten bleiben sollen. Ähnlich sahen dies die Fraktionen von SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen, die auch zustimmten.. Nur die Abgeordneten der Linken bemängelten die Verkürzung der Aufbewahrungsfrist von Unterlagen und enthielten sich.
Eine Vertreterin des Bundesumweltministeriums kündigte zudem für April oder Mai eine Gesetzesvorlage zur geplanten Werkstofftonne an. Dafür seien drei Gutachten in Auftrag gegeben worden: zur Entsorgung von Werkstoffen, einer entsprechenden Finanzierung sowie hinsichtlich verpackungsrechtlicher Fragen.
Zum Ende der Sitzung gab ein Vertreter des bayerischen Umweltministeriums eine Erklärung zu Berichten über einen Rohrriss im Primärkreislauf des Atomkraftwerks Grafenrheinfeld ab. Er sagte: ”Das Kernkraftwerk ist und war zu jedem Zeitpunkt sicher“ und führte aus, dass bei Zweifeln an der Sicherheit, sofort abgeschaltet würde. Der Landesbeamte berichtete, den Abgeordneten, dass bei einer Sicherheitsrevision mit Ultraschallprüfung der Rohre zwischen März und Juni 2010 eine leichte Auffälligkeit entdeckt wurde. Der TÜV und die Reaktor-Sicherheitskommission (RSK) hatten aber keine Bedenken am Weiterbetrieb der Anlage, bis das Rohrstück im Zuge der nächsten Sicherheitsrevision im März 2011 ausgetauscht wird.
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