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Berlin: (hib/BOB/MIK) Die SPD-Fraktion möchte die in der Zivilprozessordnung (ZPO) vorgesehene Möglichkeit, dass ein Berufungsgericht durch einstimmigen Beschluss die Berufung zurückweisen kann, wieder aufheben. Dazu haben sie einen Gesetzentwurf (17/4431) vorgelegt. Bisher ist in der ZPO geregelt, dass die Berufung entfällt, wenn die Sache keine Aussicht auf Erfolg hat, die Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung hat und weder die Rechtsfortbildung noch die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung die Entscheidung des Berufsgericht erfordert.
Die SPD-Fraktion führt zur Begründung ihrer Initiative an, ein Vergleich der Zurückweisungsquoten habe ergeben, dass in den einzelnen Bundesländern in sehr unterschiedlichen Ausmaß von der Möglichkeit des Zurückweisungsbeschlusses Gebrauch gemacht wird. Wer in Brandenburg oder in Bremen einen Zivilrechtsstreit in die zweite Instanz bringe, habe weitaus größere Chancen nach seinem Unterliegen vor dem Bundesgerichthof zu kommen, als derjenige, der in Rheinland-Pfalz oder Mecklenburg-Vorpommern in einen Rechtsstreit verwickelt ist. Nach Ansicht der Sozialdemokraten lassen die unterschiedlichen Zurückweisungsquoten es fraglich erscheinen, ob die in der ZPO vorgesehene Möglichkeit das unanfechtbaren Zurückweisungsbeschlusses noch rechtsstaatlichen Anforderungen entspricht.
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