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Berlin (hib/ROB/MIK) Die Bundesregierung teilt nicht die Bedenken der Fraktion Die Linke bezüglich der Verfassungskonformität der Studienplatzvergabe in Deutschland, wie aus der Antwort der Bundesregierung (17/4210) auf die Kleine Anfrage der Linksfraktion (17/4034) hervorgeht. 35,3 Prozent aller Masterstudienplätze unterständen örtlichen Zulassungsbeschränkungen. Weiterhin gehöre der Wechsel des Wohnortes aus studienbezogenen Gründen zum Lebensalltag. Auch ist die Bundesregierung von der Richtigkeit der von den Hochschulen in Eigenverantwortung festgelegten Auswahlkriterien überzeugt. Diese müssten jedoch den Gesetzen entsprechen und dürften die Anforderungen für ein erfolgreiches Absolvieren des jeweiligen Studienganges nicht überschreiten.
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