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Berlin: (hib/HLE/MIK) Der Bundesregierung liegen keine Angaben darüber vor, welche Unternehmen in Deutschland Anträge auf Durchführung der Frac-Methode bei Bohrungen nach unkonventionellem Erdgas gestellt haben. Wie es in der Antwort der Regierung (17/4006) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/3761) heißt, sind nach der im Grundgesetz festgelegten Kompetenzverteilung ausschließlich die Länder für diese Bohrgenehmigungen zuständig.
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