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Berlin: (hib/HLE/MIK) Die Abgabe von bestrahlten Kernbrennstoffen aus Kraftwerken zur Stromerzeugung an eine Anlage zur Aufarbeitung bestrahlter Kernbrennstoffe ist unzulässig. Darauf weist die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/4138) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/3749) hin. Bei den Rossendorf-Brennelementen handele es sich jedoch um hochangereicherte bestrahlte Brennelemente aus einem stillgelegten Forschungsreaktor, erläutert die Bundesregierung.
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