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Berlin: (hib/STO/AH) Die Bundesregierung hat Griechenland im vergangenen Jahr nach eigenen Angaben ”bilateral praktische Unterstützung im Asylbereich“ angeboten. Diese umfasst unter anderem Studienaufenthalte griechischer Behördenvertreter im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), Schulungsmaßnahmen zum Asylverfahren, die Bereit-stellung von Informationen zur Entscheidungs- und Rechtsspre-chungspraxis sowie den Zugriff griechischer Behörden auf Herkunftslandinformationen des BAMF, wie aus der Antwort der Bundesregierung (17/4356) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/4213) ”zur Situation des griechischen Asylsystems und Konsequenzen der Bundesregierung hieraus“ hervorgeht.
Inzwischen hat das Bundesinnenministerium die Überstellungen von Drittstaatsangehörigen nach der sogenannten Dublin-Verordnung nach Griechenland für ein Jahr ausgesetzt. In dieser Zeit würden die entsprechenden Asylverfahren in Deutschland vorgenommen, sagte ein Vertreter des Ministeriums am
19. Januar im Innenausschuss des Bundestages. Nach wie vor sei man der Auffassung, dass Griechenland ein sicherer Drittstaat für Asylbewerber sei, wolle aber mit der Maßnahme dem Land die Möglichkeit geben, sein Asylsystem zu konsolidieren.
Die Probleme lägen beim Asylverfahren und der Unterbringung der Flüchtlinge. Im vergangenen Jahr gab es den Angaben zufolge noch 55 Überstellungen aus Deutschland nach Griechenland.
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