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Berlin: (hib/AH/HLE) Die Bevölkerung ist nach Ansicht der Bundesregierung durch die geltenden Grenzwerte des 26. Bun-des-Immissionsschutzgesetzes (BImSchV) ausreichend vor gesundheitlichen Auswirkungen hochfrequenter elektro-magnetischer Felder geschützt. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung (17/4408) hervor. Sie kündigt aber an, dass weiterhin gezielt Forschung vor allem bezüglich eventueller Langzeitwirkungen und Wirkungen auf Kinder durch den Mobilfunk betrieben werde.
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