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Berlin: (hib/STO/MPI) In der Debatte um eine Neufassung der EU-Richtlinie zur Anerkennung von Flüchtlingen macht sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen für eine Gleichstellung von subsidiär Schutzberechtigten mit Flüchtlingen gemäß der Genfer Flüchtlingskonvention stark. In einem Antrag (17/4439) fordert die Fraktion die Bundesregierung auf, ihre Vorbehalte gegen die im Neufassungsentwurf der EU-Kommission vorgeschlagenen Angleichung der Rechte beider Gruppen aufzugeben.
Subsidiären Schutz erhalten laut Bundesinnenministerium ”Ausländer, die Abschiebungsschutz genießen, weil ihnen die konkrete Gefahr der Todesstrafe oder der Folter oder anderer unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung droht oder weil die Unzulässigkeit der Abschiebung aus der Anwendung der Europäischen Menschenrechtskonvention resultiert“. Subsidiärer Schutz wird demnach auch gewährt, wenn bei Abschiebung eine ”erhebliche konkrete Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit besteht“.
Dem Grünen-Antrag zufolge lebten in Deutschland Ende September vergangenen Jahres fast 26.000 Menschen mit einem subsidiären Schutzstatus. Wie die Abgeordneten darin erläutern, hatte die Kommission am 23. Oktober 2009 einen Vorschlag für die Neufassung der Richtlinie vorgelegt. Gemeinsam mit der Reform der Asylverfahrensrichtlinie ziele die Neufassung ”darauf, Asylsuchende und Personen, die um subsidiären Schutz nachsuchen, gleich zu behandeln“. Dafür sollten die Zuerken-nungsverfahren und die sozialen Folgerechte für die beiden Gruppen von Schutzberechtigten vereinheitlicht werden.
In der Begründung schreiben die Abgeordneten, die Bundes-regierung wende sich – neben Tschechien als einziger EU-Staat – generell dagegen, dass subsidiär Schutzberechtigte mit Flücht-lingen gemäß der Genfer Flüchtlingskonvention gleichgestellt werden. Deutschland habe jedoch ”dem Grundsatz der Schutz-angleichung mit dem Ziel eines gemeinsamen Raumes des Asyl- und Flüchtlingsschutzes wiederholt mit allen anderen EU-Mit-gliedsstaaten zugestimmt“. Die Bundesregierung begründe ihre neue Haltung mit der mitunter unterschiedlichen Art und Dauer des Schutzbedürfnisses der beiden Personengruppen. Sie ”sollte diese Position revidieren, da die Annahme unzutreffend ist, dass der subsidiäre Schutzstatus vorwiegend vorübergehender Natur sei“, heißt es in der Vorlage weiter.
Bei den genannten fast 26.000 subsidiär Geschützten lägen ”mehrheitlich dauerhaft menschenrechtliche Abschiebungs-hindernisse vor“, argumentiert die Fraktion. Es handele sich bei dieser Personengruppe um Menschen, ”bei denen das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge oder Verwaltungsgerichte festge-stellt haben, dass ihnen bei einer Rückkehr in ihr Herkunftsland Folter, Todesstrafe oder andere gravierende Menschenrechts-verletzungen drohen“. Diese Abschiebungshindernisse bestün-den in den jeweiligen Herkunftsländern wie etwa Afghanistan, Somalia oder Iran oft jahrelang.
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