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Berlin: (hib/HLE/STO) Die Bundesregierung lehnt zum jetzigen Zeitpunkt die von der Monopolkommission vorgeschlagenen Änderungen für die Trinkwasserbranche ab. Im Gegensatz zur Kommission werde die kartellrechtliche Missbrauchsaufsicht als wirkungsvolles Mittel zur Prüfung der Trinkwasserpreise angesehen, heißt es in der von der Bundesregierung als Unterrichtung (17/4305) vorgelegten Stellungnahme zum 18. Hauptgutachten der Monopolkommission (17/2600).
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