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Berlin: (hib/STO/MPI) Über die ”Methode zur Risikoanalyse im Bevölkerungsschutz“ informiert die Bundesregierung in einem als Unterrichtung (17/4178) vorgelegten Bericht. Darin wird Bevölkerungsschutz definiert als ”die Summe der zivilen nicht polizeilichen Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor den Auswirkungen von Katastrophen und anderen schweren Notlagen, Kriegen und bewaffneten Konflikten sowie solcher zur Vermeidung, Begrenzung und Bewältigung der genannten Ereignisse“. Als Gefahren- beziehungsweise Schadenspotenziale, die durch die Risikoanalyse im Bevölkerungsschutz in den kommenden Jahren vorrangig betrachtet werden müssen, nennt der Bericht unter anderem extreme Naturereignisse, den Ausfall kritischer Infrastrukturen, Terrorismus sowie Gefahren, die durch chemische, biologische, radioaktive und nukleare Stoffe entstehen.
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