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Berlin: (hib/ELA/MIK) Bis zum 1. Mai diesen Jahres soll in Deutschland ein gesetzlicher Mindestlohn von mindestens 7,50 Euro pro Stunde flächendeckend eingeführt werden. Dies fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einem Gesetzentwurf (17/4435) mit Blick auf die Arbeitnehmerfreizügigkeit innerhalb der Europäischen Union, die zu diesem Zeitpunkt beginnt. Dann steht der deutsche Arbeitsmarkt allen Arbeitnehmern aus Estland, Lettland, Litauen, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien und Ungarn offen. Die Arbeitnehmer-Freizügigkeit gestattet es den Bürgern aus nahezu allen EU-Staaten ab dem 1. Mai ohne Einschränkungen eine Beschäftigung in Deutschland aufzunehmen.
Um bis dahin einen allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn und darüber hinausgehende Branchen-Mindestlöhne einzuführen, will die Grünen-Fraktion das Mindestarbeitsbedingungsgesetz und das Arbeitnehmer-Entsendegesetz ändern. Über eine Mindestlohnkommission soll eine Lohnuntergrenze festgelegt werden, die bei mindestens 7,50 Euro pro Stunde liegen soll. Das Arbeitnehmer-Entsendegesetz werde für alle Branchen geöffnet, auch um Branchen-Mindestlöhne deutlich oberhalb der gesetzlichen Lohnuntergrenze zu ermöglichen, heißt es in dem Gesetzentwurf.
Durch die höheren Entgelte erwarten die Parlamentarier höhere Einnahmen für den Fiskus und die Sozialversicherungen. ”Allein die mögliche Entlastungswirkung im Bereich des Arbeitslosengeldes II läge nach Berechnungen des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung bei einem Mindestlohn von 7,50 Euro bei bis zu 1,5 Milliarden Euro jährlich“, heißt es unter dem Stichwort ”Kosten“ in dem Gesetzentwurf.
Mit dem Start der Arbeitnehmerfreizügigkeit werde Lohndumping in Deutschland weiter zunehmen, wenn dies nicht über die Einführung flächendeckender Mindestlöhne verhindert werde, begründen die Parlamentarier ihren Vorstoß. Dafür sprechen unter anderem Prognosen der Bundesagentur für Arbeit, die mit jährlich bis zu 140.000 zusätzlichen Arbeitskräften aus dem Ausland und dadurch mit einem zusätzlichen Wettbewerb insbesondere bei den An- und Ungelernten rechnet. Der Wettbewerbsdruck werde demnach also vor allem im unteren Lohnbereich zunehmen, Leidtragende seien die Geringqualifizierten, heißt es weiter.
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