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Berlin: (hib/HLE/KRU) Der Finanzausschuss hat sich am Mittwoch mit dem von der Bundesregierung eingebrachten ”Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2009/65/EG zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (17/4510)“ befasst. Mit dem auch als ”OGAW-IV-Umsetzungsgesetz“ bezeichneten Entwurf soll die Möglichkeit einer grenzüberschreitenden kollektiven Portfolioverwaltung geschaffen werden. Dies soll durch die Ausweitung des Europäischen Passes für Verwaltungsgesellschaften geschehen. Auch grenzüberschreitende Fondsverschmelzungen sollen leichter möglich werden.
Ein Sprecher der Bundesregierung erläuterte in der Sitzung, mit dem Gesetzentwurf werde auch das Ziel einer besseren Anlegerinformation durch Einführung eines neuen Informationsdokuments verfolgt. Die Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen soll gestärkt werden.
Trotz Zulassung so genannter Mikrofinanzfonds in Deutschland durch das Investmentänderungsgesetz 2007 wurde bisher keiner dieser Fonds in Deutschland gegründet. Die Bundesregierung sieht als eine der Ursachen die restriktiven gesetzlichen Bedingungen an. Da der internationale Vergleich zeige, dass auch Kleinanleger erfolgreich in dieses Segment investieren könnten, sollten die Anforderungen auf ein angemessenes Maß zurückgeführt werden, erläuterte die Bundesregierung.
Der Finanzausschuss beschloss die Durchführung einer öffentlichen Anhörung zu dem Gesetzentwurf. Sie soll am Mittwoch, den 23. Februar, von 13 bis 15 Uhr stattfinden.
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