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Berlin: (hib/MPI/KT) Die Fraktionen von SPD und Die Linke wollen Patienten besser vor Krankenhausinfektionen schützen. In einem Antrag (17/4452) verlangt die SPD-Fraktion dazu von der Bundesregierung, das Infektionsschutzgesetz so zu ändern, ”dass in allen deutschen Kliniken Fachärzte für Hygiene sowie Hygienefachpflegekräfte in ausreichender Zahl eingesetzt werden“. Außerdem müssten die Bundesländer darin unterstützt werden, eigene Hygieneverordnungen zu erlassen. Auch die Linksfraktion schlägt in einem Antrag (17/4489) vor, das Infektionsschutzgesetz zu ändern. Das Bundesgesundheitsministerium solle den Auftrag erhalten, sich für die Schaffung bundeseinheitlicher, wirksamer Sanktionen einzusetzen, um die von der Kommission für Krankenhaushygiene beim Robert-Koch-Institut aufgestellten Richtlinien flächendeckend wirksam werden zu lassen. Weiter verlangt Die Linke, grundsätzlich eine Meldepflicht für Infektionen mit multiresistenten Keimen einzuführen.
Die SPD schreibt, mit der Bestellung von gut ausgebildetem Hygienefachpersonal werde sichergestellt, dass die bestehenden aktuellen wissenschaftlich begründeten Standards und Leitlinien zur Hygiene und Infektionskontrolle in allen deutschen Krankenhäusern wirksam angewandt werden. Weiter heißt es, in den Kliniken würden jährlich rund 18 Millionen Patienten behandelt. Trotz aller Anstrengungen gebe es aber ”eine besorgniserregende Entwicklung der Krankenhausinfektionen“. Besonders besorgniserregend sei die Entwicklung bei Antibiotika-resistenten Keimen.
Die Linke weist darauf hin, dass im Krankenhaus erworbene Infektionen ”die mit Abstand häufigste Form von ernsthaften Infektionskrankheiten in Deutschland und zugleich eine der häufigsten Todesursachen“ seien. Die Abgeordneten fordern unter anderem, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, ”dass alle Krankenhäuser mit ausreichend personellen Kapazitäten ausgestattet werden können“. Nur so lasse sich die Arbeitszeitverdichtung und der Qualifikations- beziehungsweise Fachkompetenzverlust an den Krankenhäusern abbauen, ”die zu einem Mangel an Versorgungsqualität im Allgemeinen und hygienischen Mängeln im Besonderen führen“. Über die Finanzierung der erforderlichen Maßnahmen solle sich die Bundesregierung mit den Ländern ins Benehmen setzen. Für etwaige finanzielle Mehrbelastungen der Kommunen sei ein finanzieller Ausgleich vorzusehen, betont die Linksfraktion.
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