Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > Januar 2011
Berlin: (hib/BOB) Opfer von Zwangssterilisation während der Zeit nationalsozialistischer Unrechtsmaßnahmen dürfen auf eine Erhöhung ihrer laufenden monatlichen Leistungen hoffen. Die beiden Regierungsfraktionen CDU/CSU und FDP sowie SPD und Bündnis 90/Die Grünen sprechen sich dafür aus, die Summe von 120 Euro auf 291 Euro rückwirkend ab dem 1. Januar 2011 zu erhöhen. Das sieht ein Antrag (17/4543) der vier Fraktionen vor. Die Regelung für Zwangssterilisierte solle auch auf die Opfer von ”Euthanasie“-Maßnahmen erstreckt werden. Die Betrag orientiere sich den Leistungen für jüdische Opfer des Nationalsozialismus, die Haft in einem Konzentrationslager oder Ghetto erlitten und keine Leistungen aus dem Bundesentschädigungsgesetz erhalten hätten, schreiben die Initiatoren.
Mehr als 350.000 Menschen seien aufgrund des ”Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ von Juli 1933 zwangsweise sterilisiert worden. Bis zu 6.000 Frauen und ungefähr 600 Männer seien an den Folgen des Eingriffs gestorben. Über 200.000 Menschen seien im Rahmen so genannter ”Euthanasie“-Maßnahmen ermordet worden, stellen die Antragsteller fest.
Auch unterwegs aktuell informiert mit der kostenlosen App "Deutscher Bundestag" und unter m.bundestag.de.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Jörg Biallas
Redaktion: Dr. Bernard Bode, Alexander Heinrich, Claudia Heine, Michael Klein, Claus Peter Kosfeld, Hans Krump, Hans-Jürgen Leersch, Annette Sach, Helmut Stoltenberg, Alexander Weinlein