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Berlin: (hib/HLE/STO) Entscheidungen über Kauf und Veräußerung von Wertpapieren gehören zur unternehmerischen Eigenverantwortung. Sie lägen nicht im Verantwortungsbereich der Bundesregierung, heißt es in der Antwort der Bundes-regierung (17/4495) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/3716) zur Rücknahme Verlust bringender US-Hypo-thekenverbriefungen. Darin bestätigt die Regierung aber auch, dass gegen die Deutsche Bank seit der Insolvenz von Lehman Brothers und der sich anschließenden US-Finanzkrise zuneh-mend Klagen erhoben würden. Fälle mit einem Volumen von 28 Milliarden US-Dollar hätten einen Bezug zur Finanzkrise, davon bezögen sich 7,9 Milliarden Dollar auf Hypotheken.
Wie alle Investmentbanken sehe sich auch die Deutsche Bank vor allem in den USA einem Prozessrisiko ausgesetzt, das bei Reali-sierung Auswirkungen auf die Ertragskraft und Kapitalisierung der Bank haben könnte. ”Inwieweit sich das aber in absehbarer Zeit tatsächlich und vor allem in welchem Umfang realisiert, entzieht sich einer seriösen Einschätzung, da der Ausgang der Klageverfahren in den USA erfahrungsgemäß mit einem nicht geringen Grad an Unsicherheit behaftet ist“, schreibt die Bundesregierung.
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