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Wie die Bundesregierung erläutert, entstünde dadurch bei angenommenen 26.000 Euro pro zusätzlichem Studienanfänger ein bisher nicht eingeplanter Mehrbedarf in Höhe von rund 0,9 bis 1,5 Milliarden Euro. Bund und Länder seien sich einig, ”die durch eine Aussetzung von Grundwehr- und Zivildienst sich ergebenden zusätzlichen Studienanfänger im System des bestehenden Hochschulpakts zu finanzieren“. Die GWK habe die Staatssekretärs-Arbeitsgruppe beauftragt, ”im Lichte der Ent-scheidung des Bundes zur Aussetzung von Grundwehr- und Zivildienst“ und einer Prognose der Kommission für Statistik der Kultusministerkonferenz über deren Auswirkungen ”Vorschläge zu erarbeiten, wie damit im System des Hochschulpakts verantwortungsvoll umzugehen ist“.
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