Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > Februar 2011
Bei der Formulierung des Grundgesetzes habe der Klimaschutz noch keine Rolle gespielt, sagte Krug. Die Erkenntnislage habe sich aber verändert. ”Die Bedrohung des Klimas ist kein reines Umweltproblem, sondern ein Problem für die gesamte Zivilisation“, begründete Krug die Forderung. Der derzeit in Artikel 20a verankerte Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen decke die sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Lebensgrundlagen nicht ab, die durch den Klimawandel ebenfalls bedroht seien.
Die Abgeordneten Oliver Kaczmarek (SPD), Ursula Stüber (Die Linke) und Hermann Ott (Bündnis 90/Die Grünen) fragten den Petenten, warum eine einzelgesetzliche Regelung nicht ausreiche und welchen Unterschied es mache, wenn der Klimaschutz als Staatsaufgabe in Artikel 20 des Grundgesetzes verankert würde. ”Das Grundgesetz bietet eine normative und edukative Orientierung“, begründete Krug die Forderung. Dies sei auch im Fall der ”außergewöhnlichen Bedrohung des Klimawandels notwendig“.
Auf die Frage von Sibylle Pfeiffer (CDU/CSU), welchen Einfluss auf das konkrete politische Handeln er erwarte, nannte Krug als Beispiel die Entscheidung, die Laufzeiten für Atomkraftwerke zu verlängern: ”Die Debatte wäre sicher detaillierter und sachgerechter geführt worden“, so Krug, wenn der Klimaschutz zu diesem Zeitpunkt unter dem Schutz des Grundgesetzes gestanden hätte. Zudem zeige gerade dieses Thema, wie die ”praktische Politik“ dem Klimaschutz derzeit widerspreche.
Gegen eine Verfassungsänderung wandte Stephan Thomae (FDP) ein, dass das Grundgesetz ”gut lesbar“ sei, weil es mit Oberbegriffen statt mit Aufzählungen arbeite. ”Einfügungen sind nicht immer dienlich“, sagte Thomae. Er sehe die Gefahr, dass auch diese Ergänzung ”Aufmerksamkeit von anderen Anliegen absaugt“. Der Greenpeace-Vertreter widersprach. Das Gegenteil sei der Fall: ”Die Aufnahme des Begriffs Klimaschutz in das Grundgesetz würde verschiedene Schutzgüter unter einem Oberbegriff subsumieren.“
Siegfried Kauder (CDU/CSU) schlug vor, die juristische Diskussion über die Aufnahme des Begriffs in das Grundgesetz im Rechtsausschuss fortzusetzen. Er als Vorsitzender werde dies den Mitgliedern vorschlagen.
Auch unterwegs aktuell informiert mit der kostenlosen App "Deutscher Bundestag" und unter m.bundestag.de.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Jörg Biallas
Redaktion: Dr. Bernard Bode, Alexander Heinrich, Claudia Heine, Michael Klein, Claus Peter Kosfeld, Hans Krump, Hans-Jürgen Leersch, Annette Sach, Helmut Stoltenberg, Alexander Weinlein