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In ihrer Kleinen Anfrage hatte die Linksfraktion unter anderem wissen wollen, ob die gewaltsame Räumung und Zerstörung des Beduinendorfes Al-Arakib durch israelische Behörden im Juli 2010 nach Auffassung der Bundesregierung rechtmäßig gewesen sei und ob sie sich in bilateralen Gesprächen mit der israelischen Regierung für eine offizielle Anerkennung des Dorfes eingesetzt habe.
In ihrer Antwort verweist die Bundesregierung auf die Rechtsauffassung der israelischen Behörden, nach der die Zerstörung Al-Arakibs auf vollstreckbaren Abrissverfügungen beruht habe. Laut Nichtregierungsorganisationen sind derzeit rund 3.200 Klagen anhängig, in denen es um Eigentumsverhältnisse an Grundstücken im Negev gehe, heißt es in der Antwort weiter. Allerdings fielen die Urteile in der Regel zugunsten der staatlichen Körperschaft Israeli Land Authority (ILA) aus, da die Beduinen Schwierigkeiten hätten, ihr Eigentum durch offizielle Urkunden zu beweisen.
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