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Wie es in der Vorlage weiter heißt, hat sich der Umfang der durch Leiharbeitnehmer geleisteten Arbeit im Vergleich mit dem Jahr 2009 reduziert, ”weil die durchschnittliche Beschäftigungsdauer der Leiharbeitskräfte um zwei Drittel gesunken ist“. Sie betrug den Angaben zufolge 2010 zwei Monate. Unter Zugrundelegung dieser Beschäftigungsdauer hat der Anteil von Leiharbeitskräften zu den Bundesbeschäftigten laut Regierung im Jahr 2010 durchschnittlich unter 0,1 Prozent betragen.
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