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Der nach wie vor nicht ausreichende Lärmschutz sowie der hohe Bedarf an Lärmsanierung an alten Strecken führte dazu, dass Anwohner von Güterbahnstrecken deutlich zu hohen Belastungen ausgesetzt seien, heißt es in dem Antrag. Hinzu komme, dass im Vergleich mit anderen Verkehrslärmprojekten beim Bahnverkehr mit zweierlei Maß gemessen werde. Der Grund liege im sogenannten Schienenbonus, der besage, dass fünf dB (A) vom gemessenen Schallpegel abgezogen würden. Diese Regel greife auch nachts.
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